Umsatzsteuer und Öffentliche Bibliotheken
Nach mehrmaliger Verlängerung der Übergangsfrist wird Anfang 2025 gemäß § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz (UstG) eine Änderung in Kraft treten, die hauptsächlich Öffentliche Bibliotheken betrifft.
Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) vom 20.03.2023 zu Einzelfragen
Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) vom 22.08.2022