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Umsatzsteuer und Öffentliche Bibliotheken

Nach mehrmaliger Verlängerung der Übergangsfrist wird Anfang 2025 gemäß § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz (UstG) eine Änderung in Kraft treten, die hauptsächlich Öffentliche Bibliotheken betrifft.

Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) vom 20.03.2023 zu Einzelfragen

Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) vom 22.08.2022